Private Krankenkassen
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Dabei unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung die vertraglichen Bedingungen. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden und welche Unterlagen Ihre Krankenkasse für die Bewilligung benötigt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
In der Regel werden die Behandlungskosten von Beihilfestellen problemlos erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahlende
Sie können sich auch dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Antragsformalitäten bei Ihrer Krankenkasse kümmern. Ich werde vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen abschließen, der die Rahmenbedingungen der Psychotherapie festlegt. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen
Als Privatpraxis habe ich mit den gesetzlichen Krankenkassen keinen Vertrag zur Kostenübernahme. Die Kosten einer Psychotherapie können für gesetzlich Versicherte jedoch in Ausnahmefällen im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens erstattet werden. In diesem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren informieren.